Verhaltenskodex (Code of conduct) der Messkonzept GmbH

Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Grundsätze der Messkonzept GmbH bezüglich ihrer eigenen Unternehmensführung und die Anforderungen an die Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen bezüglich deren Verantwortung für Mensch und Umwelt.

Der Lieferant erklärt hiermit, sich entsprechend folgender Grundsätze zu verhalten:

  1. Die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung einzuhalten.
  2. Keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren oder sich in irgendeiner Weise darauf einzulassen, einschließlich jeglicher gesetzeswidriger Zahlungsangebote oder ähnlicher Zuwendungen, um die Entscheidungsfindung zu beeinflussen.
  3. Die Grundrechte der Mitarbeiter zu achten, insbesondere:
    1. Die Chancengleichheit und Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter zu fördern, ungeachtet ihrer Erscheinung, Nationalität, sozialen Herkunft, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters.
    2. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren.
    3. Niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen.
    4. Eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung.
    5. Verhalten und Äußerungen einschließlich Gesten, Sprache, Schrift und physischer Kontakte nicht zu dulden, die sexuell übergriffig, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend sind.
    6. Für angemessene Entlohnung zu sorgen und den gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlohn nicht zu unterschreiten.
    7. Die im jeweiligen Staat gültige maximale Arbeitszeit einzuhalten.
    8. Die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten, soweit in der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, anzuerkennen und Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.
  4. Keine Arbeiter einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. In Ländern, die bei der ILO-Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden.
  5. Die Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber seinen Mitarbeitern zu übernehmen, Risiken einzudämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu sorgen; ein angemessenes Arbeitsschutzmanagement aufzubauen und die Mitarbeiter angemessen zu schulen.
  6. Den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen Standards zu beachten, Umweltbelastungen zu minimieren und mit einem angemessenen Umweltmanagementsystem den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.
  7. Die Einhaltung der Inhalte des Verhaltenskodex bei seinen Lieferanten angemessen zu fördern und die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten einzuhalten.
  8. Angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Verwendung von Rohmaterialien zu vermeiden, die direkt oder indirekt die Verletzung von Menschenrechten finanzieren.